Die Handwerkerrechnungen müssen nicht beigefügt werden. Es ist jedoch empfehlenswert. In der Praxis berufen sich Mieter häufig auf eine fehlende Nachvollziehbarkeit bei der Darlegung der Kosten. Dem kann begegnet werden, indem die Schlussrechnungen der Modernisierungsmieterhöhungserklärung beigefügt werden. Sie können den Mieter in diesem Zusammenhang auch auf ein Belegeinsichtsrecht verweisen. Dieses Recht ist dem Mieter zu gewähren, wenn er die Belegeinsicht verlangt.

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