Überblick

Der größte Anteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten wird zum Heizen benötigt. Deshalb liegt das Bestreiben der Europäischen Union seit Jahren darin, Energie einzusparen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für den Betrieb von Heizungsanlagen mit fossilen Energieträgern Fristen vor, die bis hin zu Betriebsverboten für Heizkessel und Ölheizungen reichen.

Seit dem Ukraine-Krieg gibt es notgedrungen nicht nur einen erhöhten Bedarf an Alternativen zu Gas und Öl, sondern die am Markt stattfindenden Kostenexplosionen führen auch dazu, dass an einer großen Anzahl von Immobilien Modernisierungsmaßnahmen an der Heizungsanlage durchgeführt werden, zumeist durch Austausch der bisher vorhandenen Gas- oder Ölheizung.

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