Werden Wohnräume und Geschäftsräume zugleich vermietet, spricht man von Mischräumen bzw. von einem Mischmietverhältnis. Dabei bezieht sich das Wort "zugleich" nicht auf den Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, sondern auf den Zustand der gleichzeitigen Vermietung. Ein Mischmietverhältnis kann in verschiedener Form gegeben sein.

 
Praxis-Beispiel

Mischverhältnisse

  • Vermietung eines Ladens mit dazugehöriger Wohnung
  • Vermietung einer Gastwirtschaft mit anschließender Wirtswohnung
  • Vermietung einer abgeschlossenen Wohnung, die sowohl dem Wohnen als auch der Berufsausübung dient
 
Wichtig

Mischverhältnis bei getrennten Mieträumen

Ein Mischmietverhältnis liegt aber auch vor, wenn in einem einheitlichen Vertrag Wohn- und Geschäftsräume, die voneinander getrennt sind, sei es im gleichen Haus, sei es in verschiedenen Häusern, vermietet sind. Dies gilt auch für die Vermietung einer Wohnung und einer Garage in einem Mietvertrag. Hier wird regelmäßig ein einheitliches Mischmietverhältnis vorliegen.[1]

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