Kurzbeschreibung

Vereinbaren Mieter und Vermieter, dass in der Miete alle Betriebskosten schon enthalten sind, handelt es sich um eine Bruttomiete. Bei einer Bruttomiete besteht nicht die Möglichkeit, diese allein wegen gestiegener Betriebskosten zu erhöhen. Die Vereinbarung einer Bruttomiete hat für den Vermieter den Vorteil, dass er sich eine genaue Abrechnung der Betriebskosten ersparen kann. Für den Mieter ist vorteilig, dass er von einem für die Zukunft fest bleibenden Betriebskostenbetrag ausgehen kann.

Mietvertragsklausel: Vereinbarung einer Inklusivmiete

Die Miete beträgt monatlich …

In dieser Miete sind die Betriebskosten i.S.d. §§ 1 Abs. 1,2 Nr. 1–3 und 7–17 Betriebskostenverordnung enthalten.

Der Mieter verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung von Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage bzw. der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser i.S.d. §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 4–6 Betriebskostenverordnung von z.Zt. monatlich …

Die Gesamtmiete beträgt daher z.Zt. monatlich …

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