Der Mieter hat Anspruch auf einen gebrauchsfähigen verschließbaren Briefkasten. Dies gilt auch für den Mieter einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus[1], weil anderenfalls das Postgeheimnis tangiert wird.
Es reicht aus, wenn sich hinter der Hausabschlusstür eine Briefkastenanlage mit einem verschließbaren Briefkasten befindet, der Sendungen im DIN-A4-Format aufnehmen kann.[2]
DIN EN 13724 gibt Empfehlungen
Weitergehende Einzelheiten regelt die DIN EN 13724. Diese Norm enthält allerdings nur Empfehlungen; eine Nachrüstpflicht für Briefkästen, die dieser Norm nicht entsprechen, kann daraus nicht abgeleitet werden.
Die seitherige deutsche DIN-Norm 32617 wurde durch die neue DIN EN 13724 ersetzt. Die wichtigsten Anforderungen dieser europäischen Norm sind u. a.:
- Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion nach DIN EN 1670 und gegen Eindringen von Wasser.
- Widerstand gegen Einbruch durch stabile Materialien und Schlösser mit einer Einteilung in 2 Sicherheitsstufen.
- Ein Briefumschlag im Format C4 (229 mm x 324 mm) muss, ohne ihn zu falten oder zu beschädigen, zugestellt werden können.
- Die Mittellinie der Einwurföffnungen sollte zwischen 700 mm und 1.700 mm Einbauhöhe liegen, in Ausnahmefällen kann der Bereich zwischen 400 mm und 1.800 mm sein.
- Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit sind Hausbriefkästen ohne Sichtfenster auszustatten.
- Entnahmesicherung gegen unbefugtes Entnehmen.
- Das Mindestvolumen wird mit einer Stapelhöhe von mind. 40 mm Postgut im Format C4 festgelegt.
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