Problem Sachverhalt Folge Entscheidung
Zähler, Zählerstand s. unter elektrische Anlage    
Zänkische Mitmieterin s. unter Nachbarn stören    
Zaun, wildschweinfest s. unter Tiere (Wildschweine)    
Zeitnähe s. unter Kündigung (Verwirkung)    
Zerstörung P hat die verpachteten Räume zerstört. Der Pachtvertrag besteht weiter. P hat keinen Anspruch gegen VP auf Wiederherstellung und auf Gebrauchsüberlassung. P muss die Pacht weiter zahlen. VP kann nur unter besonderen Umständen gem. § 242 BGB zum Abschluss eines neuen Pachtvertrages verpflichtet sein. OLG Koblenz (8 U 1591/99) OLGR Koblenz 2001, 170
Zug s. unter Fenster    
Zugang, Zufahrt s. auch unter AGB und Bauarbeiten in der Umgebung sowie Garage    
- Bad s. dort    
- Bauarbeiten am/im Haus s. dort    
- Blockade, Erschwerung VM blockiert die Zufahrt, indem er ein Fahrzeug auf der Straße abstellt. Er begründet dies damit, dass er verhindern will, dass M seinem Vermieterpfandrecht unterliegende Gegenstände entfernt. VM wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, die Zufahrt freizugeben, weil die Gefahr nicht ersichtlich ist, dass M das Vermieterpfandrecht beeinträchtigen werde. KG (8 U 15/15) ZMR 2016, 774
    Größere Wohnanlage. Diese wird durch eine Privatstraße erschlossen, die die Mieter jahrelang für Transporte nutzten. Seit einigen Jahren ist der Zugang unterbrochen, so dass die Strasse nur noch im Notfall durch Feuerwehr usw. befahren werden kann. VM durfte die Nutzbarkeit der Strasse einschränken - M hat keinen Anspruch auf deren Nutzung. LG Hamburg (316 S 59/12) ZMR 2013, 719
- Dritte behindern s. unter Nachbarn stören    
- Großbaustelle s. unter Bauarbeiten    
- Lieferverkehr Lebensmittelmarkt ist vermietet. VM muss gestatten bzw. dafür sorgen, dass der Lieferverkehr zu dem Laden möglich ist - ab 6.00 Uhr morgens bis Ladenschluss, auch wenn die Zufahrt über ein nicht mitvermietetes Grundstück des VM verläuft. Jedoch hat M keinen Anspruch auf einen Schlüssel zu der die Zufahrt versperrenden Einrichtung - wohl aber für den Zugang zu einem Kundenparkplatz (siehe unter - Parkplatz). OLG Düsseldorf (10 U 82/01) ZMR 2003, 107
    M mietet Ladengeschäft, in dem er häufig wechselnde Waren anbieten will. Später fällt die Möglichkeit, den Laden jederzeit über den Hof zu beliefern, weg. M muss deshalb einen zusätzlichen Lagerraum mieten und höhere Kosten für die Belieferung aufwenden. Die Verschlechterung des Zugangs stellt einen Mangel dar. M hat einen Schadensersatzanspruch - muss dabei seine erhöhten Kosten aber konkret belegen. Die Minderung setzt das Gericht offenbar auf 20 % der Miete fest. LG Chemnitz (8 O 453/01) ZMR 2002, 350
- Schlösser ausgewechselt s. unter Besitzstörung    
- Sperrung durch VM Gewerbegrundstück, Befristung. VM lässt einen Lkw auf der Zufahrt abstellen und belässt ihn dort trotz Abmahnung mehrere Wochen lang. M darf fristlos kündigen. OLG Düsseldorf (I-24 U 59/15) GE 2016, 1506
- Straßensperrung VM vermietet Laden an M und weist ihn nicht darauf hin, dass die Straße demnächst für längere Zeit gesperrt werden wird. M kündigt und verlangt Rückzahlung von Miete und Kaution. VM schuldet Rückzahlung, da er zur Aufklärung verpflichtet war. AG Hohenschönhausen/LG Berlin GE 1996, 1303
    Der gemietete Laden liegt an einem großen Platz/einer Fußgängerzone. Der/die wird zur Baustelle. Der Zugang ist stark erschwert. a) M darf kündigen, § 542 BGB. a) OLG Dresden ZMR 1999, 241, WuM 1999, 158, NZM 1999, 317
b) M darf nicht kündigen. b) OLG Düsseldorf NZM 1998, 481
- Umweg Die Mieter nutzen jahrelang eine Abkürzung zum Haus. Dieser Weg wird gesperrt. Minderung 10 % (nähere Einzelheiten sind nicht mitgeteilt). (Fragwürdig - soll die Kürze des Weges wirklich 10 % des Nutzwertes der Wohnung ausmachen?) AG Münster WuM 1982, 170
- Verlegung des Eingangs Räume für eine Botschaft. Diese sind über einen Eingang erreichbar, den VM schließen bzw. verlegen will. M will dies nicht dulden. VM darf den Eingang verlegen. M hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Nebenflächen - allein durch die bisherige Nutzung wird kein Anspruch auf Fortdauer dieser Nutzung begründet. KG (8 U 168/12) NZM 2013, 579
- Zufahrt verschlossen s. unter Besitzstörung    
Zugesicherte Eigenschaft s. unter Fußboden sowie Vorbehalt    
Zugluft s. unter Fenster    
Zurückbehaltungsrecht s. auch unter AGB, (Aufrechnung bzw. Zurückbehaltungsrecht)    
- Ausübung, Art und Weise Mängel. M hat neben den mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen die Einrede des nichterfüllten Vertrages gem. § 320 BGB, so dass er die Miete zurückbehalten kann. Dieses Recht besteht, ohne dass M sich ausdrücklich darauf berufen muss. Wenn er sich allerdings damit begnügt, sich auf die Minderung der Miete und einen Anspruch auf Rückzahlung derselben zu berufen, macht er das auf § 320 BGB beruhende Zurückbehaltungsrecht nicht geltend, so dass es für die Entscheidung eines Streites nicht berücksichtigt werden kann. BGH (XII ZR 147/05) GE 2008, 862, NZM 2008, 522
    Die Wohnung ist...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge