Auch dies ein häufiges Problem, weil die Lärmempfindlichkeit und das Ruhebedürfnis subjektive Bedürfnisse sind und Geräusche deshalb sehr unterschiedlich empfunden werden. Es kann hier 2 Konfliktgruppen geben:

  • Eigentümer direkt untereinander
  • Eigentümer/Mieter eines anderen Eigentümers

Erfahrungsgemäß wurde hier oft versäumt, rechtzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen.

Was kann helfen?

  • Perspektivwechsel: Hören Sie sich doch einmal den als störend empfundenen Lärm in der Wohnung der Betroffenen an, um deren Wahrnehmung und Sicht nachempfinden zu können.
  • Sprechen Sie feste Zeiten ab, in denen Ruhe herrschen soll, aber auch in denen z. B. musiziert werden darf.
  • Etablieren Sie eine Hausordnung, soweit es noch keine gibt oder ergänzen Sie eine bestehende Hausordnung um die streitträchtigen Themen.
 
Praxis-Tipp

Zwei hilfreiche Fragen

  • Was wünsche ich mir von dem oder den anderen?
  • Was bin ich selbst bereit zu geben?

Jeder von uns kennt das: Es fällt uns recht leicht zu formulieren, was wir selbst gerne hätten oder wo der andere sich ändern sollte.

Die Formulierung als Wunsch beinhaltet, dass der andere auch "Nein" sagen kann. In jedem Fall hat er den Wunsch aber gehört und weiß, was dem anderen wichtig ist. Vielleicht kann er morgen zu etwas "Ja" sagen, wozu er sich heute noch nicht durchringen konnte.

Wenn ich auch bereit bin, etwas zu geben, signalisiere ich dem Gegenüber, dass ich das Ganze nicht als Einbahnstraße verstehe, sondern selbst auch bereit bin, die Interessen des anderen zu erkennen und zu berücksichtigen.

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