Rdn 3113

Die sich aus dem Einsatz technischer Mittel i.S.d. §§ 100c, 100f, 100h ergebenden Fragen sind in folgender Übersicht zusammengestellt. Wegen der Einzelh. wird verwiesen auf → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3051.

 

Übersicht

  Lichtbilder/Bildaufzeichnungen (§ 100h Abs. 1 Nr. 1) sonstige technische Mittel (§ 100h Abs. 1 Nr. 2) Abhören außerhalb einer Wohnung (§ 100f) "Großer Lauschangriff" (§ 100c)
Welche Taten? jede Tat reicht jede Tat von erheblicher Bedeutung reicht nur Katalogtat nach § 100a Abs. 2 reicht nur Katalogtat nach § 100c Abs. 2 i.V.m. § 100b reicht
Welche Stärke des Tatverdachts? einfacher Tatverdacht genügt einfacher Tatverdacht genügt einfacher, aber auf bestimmte Tatsachen gegründeter Tatverdacht erforderlich einfacher, aber auf bestimmte Tatsachen gegründeter Tatverdacht erforderlich
Einsatz in allgemein zugänglichen Wohnungen zulässig? nein nein nein Ja
Zielperson ­Beschuldigter? ja, wenn verhältnismäßig ja, wenn verhältnismäßig ja, wenn verhältnismäßig ja, wenn verhältnismäßig
Zielperson auch andere ­Personen? ja, wenn andere Maßnahmen erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100h Abs. 2 S. 2 Nr. 1) ja, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100h Abs. 2 S. 2 Nr. 2) ja, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100f Abs. 2 S. 2) ja, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären, aber "ultima ratio" (s. i.Ü. § 100c Abs. 2)
Zielperson Verteidiger? nein (§ 148) nein (§ 148) nein (§ 148) nein (§ 100d Abs. 5)
Ausdrückliches (Abhör-)Verbot gegen sonstige durch ein ZVR Privilegierte? nein nein nein ja (§ 100c Abs. 5)
Anordnungskompetenz: ­Polizei? ja ja nein Nein
Anordnungskompetenz: StA/Ermittlungsperson? ja ja ja, bei Gefahr im Verzug StA, dann aber binnen drei Werktagen gerichtliche Bestätigung Nein
Anordnungskompetenz: Gericht? obsolet obsolet ja ja, durch zuständige Kammer beim LG; bei Gefahr im Verzug durch den Vorsitzenden, dann Bestätigung binnen drei Werktagen durch die Kammer
Form der Anordnung mündliche Anordnung reicht mündliche Anordnung reicht schriftliche Anordnung schriftliche Anordnung
Inhalt der Anordnung kein Inhalt vorgeschrieben kein Inhalt vorgeschrieben Name, Anschrift des Betroffenen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 u. 3) Wohnung bezeichnen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme (wegen der Einzelh. § 100e Abs. 2 u. 3)
Zeitliche Befristung der Maßnahme? ja, ggf. nach § 163f ja, ggf. nach § 163f ja, höchstens drei Monate (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 S. 4) ja, höchstens ein Monat (§ 100e Abs. 2 S. 4)
Verlängerung möglich? ja ja ja (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 S. 5) ja (§ 100e Abs. 2 S. 5).
Beweisverwertungsverbote? ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.)
Verwendungsregelung? nein, es gilt § 477 nein, es gilt § 477 nein, es gilt § 477 ja (§ 100e Abs. 6).
Rechtsmittel ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7)
Benachrichtigungspflichten? ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 5) ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 5) ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 7) ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 4)

Siehe auch: → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3051, m.w.N.

[Autor] Burhoff/Laudon

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