Rdn 3113
Die sich aus dem Einsatz technischer Mittel i.S.d. §§ 100c, 100f, 100h ergebenden Fragen sind in folgender Übersicht zusammengestellt. Wegen der Einzelh. wird verwiesen auf → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3051.
Übersicht
Lichtbilder/Bildaufzeichnungen (§ 100h Abs. 1 Nr. 1) | sonstige technische Mittel (§ 100h Abs. 1 Nr. 2) | Abhören außerhalb einer Wohnung (§ 100f) | "Großer Lauschangriff" (§ 100c) | |
---|---|---|---|---|
Welche Taten? | jede Tat reicht | jede Tat von erheblicher Bedeutung reicht | nur Katalogtat nach § 100a Abs. 2 reicht | nur Katalogtat nach § 100c Abs. 2 i.V.m. § 100b reicht |
Welche Stärke des Tatverdachts? | einfacher Tatverdacht genügt | einfacher Tatverdacht genügt | einfacher, aber auf bestimmte Tatsachen gegründeter Tatverdacht erforderlich | einfacher, aber auf bestimmte Tatsachen gegründeter Tatverdacht erforderlich |
Einsatz in allgemein zugänglichen Wohnungen zulässig? | nein | nein | nein | Ja |
Zielperson Beschuldigter? | ja, wenn verhältnismäßig | ja, wenn verhältnismäßig | ja, wenn verhältnismäßig | ja, wenn verhältnismäßig |
Zielperson auch andere Personen? | ja, wenn andere Maßnahmen erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100h Abs. 2 S. 2 Nr. 1) | ja, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100h Abs. 2 S. 2 Nr. 2) | ja, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100f Abs. 2 S. 2) | ja, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären, aber "ultima ratio" (s. i.Ü. § 100c Abs. 2) |
Zielperson Verteidiger? | nein (§ 148) | nein (§ 148) | nein (§ 148) | nein (§ 100d Abs. 5) |
Ausdrückliches (Abhör-)Verbot gegen sonstige durch ein ZVR Privilegierte? | nein | nein | nein | ja (§ 100c Abs. 5) |
Anordnungskompetenz: Polizei? | ja | ja | nein | Nein |
Anordnungskompetenz: StA/Ermittlungsperson? | ja | ja | ja, bei Gefahr im Verzug StA, dann aber binnen drei Werktagen gerichtliche Bestätigung | Nein |
Anordnungskompetenz: Gericht? | obsolet | obsolet | ja | ja, durch zuständige Kammer beim LG; bei Gefahr im Verzug durch den Vorsitzenden, dann Bestätigung binnen drei Werktagen durch die Kammer |
Form der Anordnung | mündliche Anordnung reicht | mündliche Anordnung reicht | schriftliche Anordnung | schriftliche Anordnung |
Inhalt der Anordnung | kein Inhalt vorgeschrieben | kein Inhalt vorgeschrieben | Name, Anschrift des Betroffenen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 u. 3) | Wohnung bezeichnen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme (wegen der Einzelh. § 100e Abs. 2 u. 3) |
Zeitliche Befristung der Maßnahme? | ja, ggf. nach § 163f | ja, ggf. nach § 163f | ja, höchstens drei Monate (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 S. 4) | ja, höchstens ein Monat (§ 100e Abs. 2 S. 4) |
Verlängerung möglich? | ja | ja | ja (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 S. 5) | ja (§ 100e Abs. 2 S. 5). |
Beweisverwertungsverbote? | ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) | ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) | ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) | ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3107 ff.) |
Verwendungsregelung? | nein, es gilt § 477 | nein, es gilt § 477 | nein, es gilt § 477 | ja (§ 100e Abs. 6). |
Rechtsmittel | ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) | ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) | ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) | ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) |
Benachrichtigungspflichten? | ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 5) | ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 5) | ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 7) | ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 4) |
Siehe auch: → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3051, m.w.N.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen