Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Zulässigkeit des Einsatzes technischer Mittel ohne Wissen des Betroffenen war/ist seit langem streitig.
2. Am 1.7.2005 ist das Gesetz zur Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung in Kraft getreten. Inzwischen sind die Vorschriften mehrfach geändert worden.
3. Schon vor der gesetzlichen Neuregelung/Einführung des "Großen Lauschangriffs" in die StPO sahen teilweise die Polizeigesetze der Länder den Lauschangriff zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung vor.
4. Bediensteten des BKA ist der Einsatz "technischer Mittel" zur Eigensicherung erlaubt.
 

Rdn 3052

 

Literaturhinweise:

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