Rz. 11

Auch für Luxemburg gilt für Erbfälle seit dem 17.8.2015 die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (EuErbVO).

 

Rz. 12

Zum Anwendungsbereich der EuErbVO, zu ihrem Inhalt und zum Umfang bzw. zur Abgrenzung zu anderen Statuten wird grundsätzlich auf die Ausführungen in § 1 in diesem Buch verwiesen. Im Folgenden sollen nur die Besonderheiten im Zusammenhang mit dem luxemburgischen Recht dargestellt werden.

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