Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. deutscher Ehepartner von NATO-Truppenangehörigen. Wohnsitz. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Erziehungsgeld steht deutschen Ehepartnern von NATO-Truppenangehörigen, die mit ihrem Ehegatten (wieder) in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, nur zu, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dieser Einreise auch einen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten. Auch längere Urlaube reichen hierzu nicht aus.

 

Orientierungssatz

Diese Regelung verstößt nicht gegen die Grundrechte oder das Sozialstaatsgebot.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.11.1993; Aktenzeichen 14b REg 5/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652727

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