Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeld. deutscher Ehepartner von NATO-Truppenangehörigen. Wohnsitz. Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz (amtlich)
Erziehungsgeld steht deutschen Ehepartnern von NATO-Truppenangehörigen, die mit ihrem Ehegatten (wieder) in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, nur zu, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dieser Einreise auch einen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten. Auch längere Urlaube reichen hierzu nicht aus.
Orientierungssatz
Diese Regelung verstößt nicht gegen die Grundrechte oder das Sozialstaatsgebot.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652727 |
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