Entscheidungsstichwort (Thema)
orthopädisches Hilfsmittel. Personal-Computer. Kostenübernahme durch Versorgungsverwaltung
Orientierungssatz
1. Ein Personal-Computer ist nicht als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens iS von § 18 Abs 1 S 3 OrthV anzusehen. Die Versorgungsverwaltung ist deshalb nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.
2. Eine Kostenübernahme für PC und Software kommt auch nicht als Ersatzleistung iS des § 22 OrthV in Betracht. Derartige Textverarbeitungssysteme sind nicht in dem abschließenden Katalog der Vorschrift genannt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658239 |
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