Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeld. Aufstiegsausbildung eines Beamten
Leitsatz (amtlich)
Anspruch auf Erziehungsgeld besteht nicht während der Aufstiegsausbildung eines Beamten zur Zulassung in eine höhere Laufbahn, weil diese keine Beschäftigung zur Berufs(aus-)bildung iS des § 2 Abs 1 Nr 3 BErzGG ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652078 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen