Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. Aufstiegsausbildung eines Beamten

 

Leitsatz (amtlich)

Anspruch auf Erziehungsgeld besteht nicht während der Aufstiegsausbildung eines Beamten zur Zulassung in eine höhere Laufbahn, weil diese keine Beschäftigung zur Berufs(aus-)bildung iS des § 2 Abs 1 Nr 3 BErzGG ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.11.1993; Aktenzeichen 14b REg 3/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652078

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