Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeld. gewöhnlicher Aufenthalt. Ausländer. Asylverfahren. Asylberechtigter. Nachfluchtgründe. Aufenthaltsberechtigung. Aufenthaltserlaubnis. Aufenthaltsbefugnis

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Asylberechtigter hat infolge seiner Anerkennung auch schon während des Asylverfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes, selbst wenn er in dieser Zeit keine Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besaß (Fortführung von BSG vom 27.9.1990 - 4 REG 30/89 = BSGE 67, 243 ff und Abweichung von BSG vom 24.3.1992 - 14b/4 REG 23/91 = BSGE 70, 197 ff).

 

Orientierungssatz

Zur Frage der unmittelbaren Rückwirkung des Grundrechts auf Asyl beim BErzGG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.02.1994; Aktenzeichen 14/14b REg 11/93)

BSG (Urteil vom 09.02.1994; Aktenzeichen 14/14b REg 9/93)

BSG (Urteil vom 09.02.1994; Aktenzeichen 14/14b REg 10/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1651586

Breith. 1994, 484

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