Entscheidungsstichwort (Thema)

Meniskusschaden. Berufskrankheit

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage der Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit nach Nr 2102 der Anl 1 zur BKVO bei bestehender Kniegelenksarthrose.

2. Die Annahme, daß die Kniegelenksarthrose als eine auf vielfältige Ursachen zurückzuführende Krankheit anzusehen sei, schließt es nicht aus, daß auch die Kniestrapazierung durch Untertagearbeit als Ursache in Betracht kommt, wenn die Arthrose bei einem Bergmann festgestellt wird. Diese Erkenntnis spricht bereits dagegen, daß der kniestrapazierenden Arbeit die Verursacherqualität für einen Meniskusschaden verloren geht, wenn im selben Knie eine Arthrose diagnostiziert und ebenfalls als Schadensverursacher angesehen wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.03.1990; Aktenzeichen 11 RAr 69/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667233

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