Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufskrankheit. Kausalität. Terminverlegungsantrag. rechtliches Gehör
Orientierungssatz
1. Eine Berufskrankheit der Nr 4103 oder 4104 Anl 1 BKVO lag bei einem an Lungenkrebs Verstorbenen nicht vor, wenn weder eine Asbestexposition noch eine Asbestose oder durch Asbest verursachte Pleuraerkrankung nachweisbar ist.
2. Solange eine anderweitige Vertretung möglich erscheint, ist ein Gericht unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, einen anberaumten Termin wegen Verhinderung eines Prozeßbevollmächtigten aufzuheben, gleichgültig, ob dessen Verhinderung auf dem Jahresurlaub oder einem anderweitigen Termin beruht (vgl BSG vom 6.12.1983 - 11 RA 30/83 = SozR 1750 § 227 ZPO Nr 2).
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Fundstellen
Dokument-Index HI1655792 |
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