Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschluß eines Unterhaltsanspruches durch die Höhe der Arbeitslosenhilfe. Absetzbarkeit von Lebensversicherungsbeiträgen

 

Leitsatz (amtlich)

Verbleibt dem Leistungsempfänger auch bei Berücksichtigung (Anrechnung) eines Betrages, der der unterhaltsrechtlichen Leistungspflicht (Leistungsfähigkeit) einer als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Person nach § 1603 Abs 1 BGB entsprechen würde, Arbeitslosenhilfe in solcher Höhe, daß er nach § 1602 Abs 1 BGB nicht unterhaltsberechtigt (unterhaltsbedürftig) ist, so entfällt schon aus diesem Grunde sowohl die Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruches nach § 138 Abs 1 Nr 1 AFG als auch die Anwendung des § 137 Abs 1a AFG (fiktiver Unterhaltsanspruch).

 

Orientierungssatz

Sind Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung angemessen, so sind sie vom anzurechnenden Einkommen abzusetzen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.08.1992; Aktenzeichen 9b RAr 5/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667433

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