Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einem Feuerwehrball

 

Leitsatz (amtlich)

Der Ball einer aus 31 Ortsfeuerwehren bestehenden freiwilligen Feuerwehr, an dem nur bestimmte Funktionsträger der einzelnen Ortsfeuerwehren und der Stadtfeuerwehr teilnehmen können, stellt eine unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehende Gemeinschaftsveranstaltung dar (Abgrenzung zu BSG vom 27.2.1985 2 RU 42/84 = SozR 2200 § 548 Nr 69).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664962

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