Leitsatz (amtlich)

1. Zur Regelung der Einsatzzeiten von Betriebsärzten nach § 708 Abs 1 S 1 Nr 4 RVO.

2. Es verstößt nicht gegen die Ermächtigungsgrundlage, wenn eine BG in ihrer Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" die Bestellung von Betriebsärzten von der Einsatzzeit "für alle Betriebe zusammen" abhängig macht und nicht auf die Zahl der Beschäftigten des Einzelbetriebs abstellt (Abweichung von BSG vom 8.5.1980 8a RU 44/79 = BSGE 50, 107 und von BSG vom 26.6.1980 8a RU 106/79 = BSGE 50, 171 = Breith 1981, 405).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666937

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