Entscheidungsstichwort (Thema)

Kieferorthopädische Behandlung. Erstattung des Kostenanteils bei zwischenzeitlichem Wechsel zur privaten Krankenversicherung

 

Leitsatz (amtlich)

§ 29 Abs 2 SGB 5 aF gilt grundsätzlich auch für Patienten, die bei Behandlungsabschluß der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr angehören. Nach dem Sinn und Zweck des § 29 Abs 2 SGB 5 aF kommt dem Begriff "Versicherter" nur die Bedeutung zu, den Erstattungsanspruch auf den Kostenanteil zu beschränken, den der Patient als Versicherter, also während des Bestehens des Versicherungsverhältnisses, getragen hat.

 

Fundstellen

Breith. 1994, 622

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