Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitgegenstand in einem sozialgerichtlichen Verfahren. Vormerkungsbescheid. Rentenbescheid. Nachweis bzw Glaubhaftmachung von Fremdrentenzeiten

 

Orientierungssatz

1. Zum Streitgegenstand in einem sozialgerichtlichen Verfahren, wenn ausgehend von einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 ursprünglich ein Vormerkungsbescheid nach § 149 Abs 5 SGB 6 angefochten wurde, dieser sich aber aufgrund eines Rentenbescheides auf andere Weise erledigt hat.

2. Zum Nachweis bzw zur Glaubhaftmachung von Fremdrentenzeiten.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 27.06.2018; Aktenzeichen B 13 R 273/16 B)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn von 10.06.2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Berücksichtigung der Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG), die sie in K. zurückgelegt hat, zu 6/6.

Die 1952 in P. (K.) geborene Klägerin zog am 19.01.1993 aus P. in das Bundesgebiet zu und hat seither ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist als Spätaussiedlerin anerkannt.

Nach den Angaben der Klägerin im Fragebogen zur Klärung und Prüfung von Zeiten im Beitrittsgebiet, der am 24.01.1996 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden einheitlich Beklagte) einging, besuchte die Klägerin von 1967 bis 1971 die Fachschule und war vom 15.09.1971 bis zum 04.09.1972 als Lehrerin, vom 24.08.1972 bis zum 26.02.1973 in einem Kindergarten als Krankenschwester, vom 26.02.1973 bis zum 06.08.1973 in einem Kindergarten als Kindernachtwächterin, vom 07.08.1973 bis zum 09.04.1975 als Laborantin, vom 10.04.1975 bis zum 09.08.1977 im K. namens des 22. Parteikongresses, vom 10.08.1977 bis zum 17.08.1978 als Operator und vom 01.09.1978 bis zum 15.05.1980 beim Militärschutzkommando, als Schütze-Feuerwehrmann tätig.

Am 10.11.2010 legte die Klägerin die Archivbescheinigung der Staatlichen Einrichtung des Archivs der Personalunterlagen der Stadt P., Gebiet Nord-K. vom 23.09.2010 vor. Danach sind in den Personenkonten der Klägerin u.a. für das Jahr 1980 für den Monat Januar 31, für den Monat Februar 29, für den März 11, für den Monat April 30, für den Monat Mai 31, für den Juni 30, für den Monat Juli 31, für den Monat August 30, für den Monat September 30, für den Monat Oktober 30, für den Monat November 30 und für den Monat Dezember 31 durchgearbeitete Tage, sowie zwei unbezahlte Urlaubstage und 20 Urlaubstage vorhanden. Für den Monat Juni 1984 wurden 31 Arbeitstage und für den Monat Januar 1993 ebenfalls 31 Arbeitstage bescheinigt. Außerdem sind für das Jahr 1978 fünf, für das Jahr 1981 16, für das Jahr 1986 20 und für das Jahr 1990 10 Krankheitstage bescheinigt. Hinsichtlich der weiteren Daten wird auf die Bescheinigung (Bl. 83 d. VwA) Bezug genommen.

Mit Bescheid vom 22.12.2010 stellte die Beklagte nach § 149 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) VI die in dem beigefügten Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, mithin die Zeiten bis zum 31.12.2003, verbindlich fest. Nach dem FRG wurden u. a. die folgenden Pflichtbeitragszeiten als glaubhaft gemachte Zeiten berücksichtigt (vgl. Anlage 10 zum Bescheid vom 22.12.2010):

In der ehemaligen S. oder ihren Nachfolgestaaten

Beitragszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung

-Rentenversicherung der Angestellten -

Qualifikationsgruppe 2,

Bereich 18 Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Sozialwesen

Tabellenwert um ein Fünftel erhöht

Anrechnung zu 5/6

15.09.1971 - 31.12.1971

01.01.1972 - 23.08.1972

24.08.1972 - 04.09.1972

Qualifikationsgruppe 5,

Bereich 02 Chemische Industrie

Tabellenwert um ein Fünftel erhöht

Anrechnung zu 5/6

24.08.1972 - 04.09.1972

05.09.1972 - 31.12.1972

01.01.1973 - 24.03.1973

16.07.1973 - 31.07.1973

01.08.1973 - 06.08.1973

Beitragszeiten in der allgemeinen Rentenversicherungen

-Rentenversicherung der Arbeiter -

Qualifikationsgruppe 5,

Bereich 18 Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Sozialwesen

Tabellenwert um ein Fünftel erhöht

Anrechnung zu 5/6

07.08.1973 - 31.08.1973

01.09.1973 - 31.12.1973

01.01.1974 - 31.05.1974

01.06.1974 - 31.12.1974

01.01.1975 - 31.03.1975

01.04.1975 - 09.04.1975

Beitragszeiten in der allgemeinen Rentenversicherungen

-Rentenversicherung der Angestellten -

Qualifikationsgruppe 5,

Bereich 14 Land- und Forstwirtschaft

Tabellenwert um ein Fünftel erhöht

Anrechnung zu 5/6

10.04.1975 - 30.04.1975

01.05.1975 - 31.12.1975

01.01.1976 - 30.06.1976

01.07.1976 - 13.07.1976

04.11.1976 - 30.11.1976

01.12.1976 - 31.12.1976

01.01.1977 - 31.07.1977

01.08.1977 - 09.08.1977

Beitragszeiten in der allgemeinen Rentenversicherungen

-Rentenversicherung der Arbeiter -

glaubhaft gemachte Zeiten der Berufsausbildung

Anrechnung zu 5/6

10.08.1977 - 31.08.1977

01.09.1977 - 09.09.1977

Qualifikationsgruppe 5

Bereich 02 Chemische Industrie

Tabellenwert um ein Fünftel erhöht

Anrechnung zu 5/6

10.09.1977 - 30.09.1977

01.10.1977 - 31.12.1977

01.01.1978 - 31.07.1978

01.08.197...

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