Leitsatz (amtlich)
Die Hilfe zur Pflege, die nach dem Bundessozialhilfegesetz als Hilfe in besonderen Lebenslagen (hier: Heimunterbringung als Sachleistung) gewährt wird, ist bei der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte nicht als "Einnahme zum Lebensunterhalt" anzusehen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655247 |
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