Leitsatz (amtlich)

Die Hilfe zur Pflege, die nach dem Bundessozialhilfegesetz als Hilfe in besonderen Lebenslagen (hier: Heimunterbringung als Sachleistung) gewährt wird, ist bei der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte nicht als "Einnahme zum Lebensunterhalt" anzusehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.12.1983; Aktenzeichen 12 RK 70/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655247

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