Um einer Notlage zu begegnen, gibt es im Wesentlichen 4 Wege: Bei kleineren Lücken wird gern – und häufig unzulässig – die Erhaltungsrücklage genutzt. Daneben ist bei größeren Lücken der allgemeine Weg die Erhebung einer Sonderumlage, z. B. als Ausfalldeckungssonderumlage, oder – bei falschen Ansätzen im Wirtschaftsplan – als Nachtragshaushalt. In neuerer Zeit wird daneben wieder vermehrt über den Abschluss von Darlehensverträgen diskutiert. Diese bleiben hier allerdings ausgeblendet, da sie hier nicht als Mittel angesehen werden, einer bloßen Liquiditätskrise entgegenzutreten. Am besten ist die vorsorgliche Bildung einer Liquiditätsrücklage. Es sind aber auch Versicherungen möglich.

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