Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestimmung des Abrechnungsmaßstabs für Mietnebenkosten nach billigem Ermessen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ist der Umlagemaßstab für die Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, entspricht es der Billigkeit, die verbrauchsunabhängigen Kosten nach einem Maßstab umzulegen, der die Beträge zu einer kalkulierbaren Größe für die Mieter macht (hier: Wohnungsgröße).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733717

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