Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmißbräuchliche Eigenbedarfskündigung: Beabsichtigte Heirat einen Monat nach dem Bezug der Wohnung durch den Mieter

 

Orientierungssatz

Der Vermieter ist insbesondere dann nicht berechtigt, einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag einen Monat nach Bezug wegen Eigenbedarfs, der sich auf seine Verlobung und anschließende Eheschließung stützt, zu kündigen, wenn der Mieter mit einer Vertragsdauer von drei bis fünf Jahren rechnen durfte und in Erwartung einer längeren Mietdauer erhebliche Anfangsinvestitionen in die Wohnung gesteckt hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735918

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