Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Auslegung der Betriebskostenvereinbarung, wenn der Mieter seit seinem Einzug die Wasserkosten unmittelbar an die kommunalen Stadtwerke bezahlt

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat der Mieter seit dem Zeitpunkt des Einzugs in die Wohnung die Wasserkosten und die Kosten der Entwässerung aufgrund Versorgungsvertrages bzw unmittelbar an die kommunalen Stadtwerke bezahlt, so ist die Unklarheit im Formularmietvertrag über die Umlage dieser Betriebskosten dahin zu verstehen, daß diese Betriebskosten nicht im Mietzins einbegriffen sind.

 

Normenkette

MietHöReglG § 4; BGB §§ 157, 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541493

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