Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietverhältnis: rechtsmißbräuchliche Aufrechterhaltung einr Eigenbedarfskündigung im Räumungsprozeß

 

Orientierungssatz

Ein Vermieter, der ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, verhält sich rechtsmißbräuchlich, wenn er sein Räumungsbegehren im Prozeß aufrechterhält, obwohl während des laufenden Verfahrens eine ihm zumutbare Wohnung in dem Wohnhaus frei geworden ist und er diese nur deshalb nicht beziehen kann, weil er sie an einen Dritten weitervermietet hat (vergleiche BVerfG, 1990-11-13, 1 BvR 275/90, NJW 1991, 157; BVerfG, 1975-02-04, 2 BvL 5/74, BVerfGE 38, 348; BVerfG, 1985-01-08, 1 BvR 233/81, BVerfGE 68, 360 und BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 308/88, BVerfGE 79, 292).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736866

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