Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung: erhebliche Verspätung. Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung: Abmahnungspflicht

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen die Kündigung nur dann, wenn der Mieter in einem zusammenhängenden Zeitraum trotz Abmahnung Miete mit erheblicher Verspätung bezahlt.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Verspätungen bis zu einer Woche bei der Mietzinszahlung sind noch nicht als erheblich anzusehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736073

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