Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Mietvertragskündigung: Dauernde unpünktliche Mietzinszahlung des arbeitslosen Mieters. Fristlose Mietvertragskündigung: Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Werden die Mieten seit Vertragsbeginn vom kranken und arbeitslosen Mieter unpünktlich und nach fristloser Kündigung ebenfalls nicht pünktlich gezahlt, so daß das Vertrauen des Vermieters auf eine vertragsgerechte Mietzahlung zerstört ist, so ist die fristlose Kündigung begründet.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierungen: Vergleiche BGH, 1987-09-23, VIII ZR 265/86, WuM 1988, 125; Abgrenzung LG Rottweil, 1973-05-08, 1 T 33/73, WuM 1973, 207.

2. Es ist dann ein Kündigungsinteresse bzw ein Kündigungsgrund verneint worden, wenn eine vorübergehende unpünktliche Mietzinszahlung mit der besonderen Situation des Mieters zusammenhängt (zB Geldnot infolge Krankheit oder Arbeitslosigkeit), wenn die verspätete Zahlung durch einen Dritten erfolgt, auf dessen Verhalten der Mieter nur bedingt Einfluß nehmen kann (zB bei Zahlungen durch das Sozialamt oder die Wohngeldbehörde) und wenn der Mieter nach Besserung seiner wirtschaftlichen Situation wieder zur pünktlichen Zahlung des Mietzinses übergeht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737589

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