Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verwirkung eines Anspruchs auf Nachzahlung infolge Minderung aufgelaufener Mietrückstände

 

Orientierungssatz

Der Vermieter verwirkt seine Anspruch auf Nachzahlung rückständiger Mieten, die durch erfolgte Mietminderung aufgelaufen sind, wenn er nach einer Aufforderung zur Zahlung des gesamten Mietzinses 8 Monate zuwartet, bevor er den Anspruch gerichtlich geltend macht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739332

NZM 2002, 779

AIM 2002, 9

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