Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Verwirkung eines Anspruchs auf Nachzahlung infolge Minderung aufgelaufener Mietrückstände
Orientierungssatz
Der Vermieter verwirkt seine Anspruch auf Nachzahlung rückständiger Mieten, die durch erfolgte Mietminderung aufgelaufen sind, wenn er nach einer Aufforderung zur Zahlung des gesamten Mietzinses 8 Monate zuwartet, bevor er den Anspruch gerichtlich geltend macht.
Fundstellen
Haufe-Index 1739332 |
NZM 2002, 779 |
AIM 2002, 9 |
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