Entscheidungsstichwort (Thema)
Einbauten durch Mieter bei Mieterhöhung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Von der tatsächlichen Wohnungsausstattung abweichende Beschreibungen im Mietvertrag sind unbeachtlich.
2. Ausstattungsmerkmale und Wertverbesserungen, die der Mieter auf eigene Kosten selbst geschaffen hat, sind bei der Mieterhöhung nicht als wertverbessernde Merkmale zu berücksichtigen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1730962 |
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