Entscheidungsstichwort (Thema)

Auslegung einer Courtageangabe in einer Zeitungsanzeige als Angebot zum Abschluß eines Maklervertrages und Vereinbarkeit von Maklertätigkeit und Verwaltertätigkeit für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

 

Orientierungssatz

1. Enthält die Anzeige eines Maklers, mit der er den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß eines Wohnraummietvertrages anbietet, die Angabe "Courtage 2,3 MM", stellt die Anzeige aufgrund des deutlich erkennbaren Provisionsverlangens ein Angebot zum Abschluß eines Maklervertrages dar.

2. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist kein Verwalter iSv WoVermittG § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 (juris: WoVermRG) solange seine Tätigkeit nur die im WEG (juris: WoEigG) vorgesehenen Aufgaben umfaßt und nicht auch die Verwaltung einzelner Wohnungen der Wohnungseigentümer. Zwischen einer solchen Verwaltertätigkeit und einer Tätigkeit als Nachweismakler besteht keine Interessenkollision.

 

Normenkette

BGB § 652 Abs. 1 S. 1; WoVermRG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541828

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