Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertrag: Schadensersatzanspruch des Mieter bei unzureichend bemessenen Betriebskostenvorauszahlungen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)
Ist bei Abschluß des Mietvertrages für den Mieter nicht erkennbar, daß die Höhe der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung völlig unzureichend bemessen ist, und war der Vermieter aber in der Lage, auf die Höhe der zu erwartenden Nebenkosten hinzuweisen, so steht dem Mieter gegenüber der Betriebskostenforderung des Vermieters ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsabschluß (cic) zu.
Fundstellen
Haufe-Index 1736808 |
WuM 1998, 479 |
IPuR 1998, 50 |
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