Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Voraussetzungen der Abwälzung der Verpflichtung zur Schönheitsreparatur durch den Mieter im Formular-Mietvertrag

 

Orientierungssatz

Die Formularklausel "Dekoration ist Sache des Mieters" begründet keine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731528

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