Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung: Höhe der Berufungsbeschwer. Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand eines veralteten Mietspiegels

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Beschwer des zur Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen verurteilten Mieters bemißt sich nach dem dreifachen Jahresbetrag des geforderten erhöhten Mietzinses (so auch LG Bonn, 1988-05-05, 6 S 75/88, WuM 1989, 27 und LG Kiel, 1986-08-27, 1 S 362/85, WuM 1989, 441).

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Bei einer Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand eines Mietspiegels ist es nicht zulässig, mit Rücksicht auf das Alter des Mietspiegels und auf den generellen Anstieg der Wohnraummieten einen "Zuschlag" auf den sich aus dem Mietspiegel ergebenden Wert zuzubilligen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734547

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