Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung: Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand es Mietspiegels. Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung: Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das allgemeine Mietniveau ist im Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung anhand des Mietspiegels (hier: Bremerhaven 1991) festzustellen. Ein Sachverständigengutachten kann in Betracht kommen zur Frage der Einordnung einer Wohnung in dieses Niveau bei behaupteten wohnwertsteigernden Wohnungsmerkmalen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen: So auch LG Hamburg, 1991-05-30, 307 S 132/91, WuM 1991, 699 und LG Bochum, 1990-12-18, 9 S 352/90, WuM 1991, 700.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739328

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