Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen durch unrichtige Bezugnahme auf Mietspiegel

 

Orientierungssatz

Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Vermieter zu dessen Begründung auf den Mietspiegel Bezug nimmt, jedoch eine Begründung dafür unterläßt, daß der geforderte neue Mietzins den Oberwert der Mietzinsspanne des einschlägigen Rasterfeldes des Mietspiegels überschreitet.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738955

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