Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mieterhöhung bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Hamburger Treppenviertel

 

Orientierungssatz

1. Der Vermieter kann in freiwilliger Selbstbeschränkung sein Mieterhöhungsverlangen auch für Häuser mit weniger als drei Wohneinheiten auf den Mietspiegel stützen.

2. Da der Hamburger Mietspiegel lediglich zwei Wohnklassen aufweist, ist auch bei Anwendung des Mietspiegels eine Differenzierung innerhalb der guten Wohnlage im Sinne einer Überschreitung des Mittelwerts des Rasterfeldes bzw. eine Aufwertung von der normalen in die gute Wohnlage geboten. Bei einer repräsentativen Wohnung mit Elbblick im Blankeneser Hanggebiet ist unabhängig von der Ausstattung der Wohnung mindestens der Oberwert des einschlägigen Mietspiegelfeldes gerechtfertigt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733474

ZMR 2003, 493

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