Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung des Mietverhältnisses wegen öffentlich-rechtlicher Aufgaben

 

Orientierungssatz

Handelt es sich bei dem Vermieter um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und wird ein Mietverhältnis mit der Begründung gekündigt, das Gebäude werde für öffentliche Aufgaben benötigt, so besteht nur eine eingeschränkte gerichtliche Prüfungskompetenz bezüglich eines etwaigen Rechtsmißbrauchs. Die Prüfungskompetenz besteht aber im Hinblick darauf, ob das mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben ob das mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher aufgaben indizierte öffentliche Interesse schwer genug wiegt, um die Kündigung nach BGB § 564b Abs 1 zu begründen (vergleiche LG Kiel, 1983-01-12, 1 S 66/82, WuM 1984, 222 und LG Bochum 1988-12-13, 11 S 227/88, WuM 1989, 242).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735524

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