Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung mit Instandsetzung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung und gleichzeitiger Instandsetzung ist unwirksam, wenn sie nicht hinreichend erläutert ist.
Orientierungssatz
Wurden mit den Modernisierungsmaßnahmen gleichzeitig Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, hat der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung die konkret durchgeführten Maßnahmen zu benennen und die einzelnen Rechnungspositionen darzustellen. Sofern eine strikte Kostentrennung wegen Überschneidung der Bereiche nicht möglich ist, hat der Vermieter zumindest darzulegen und zu erläutern, um welche Quote er die Modernisierungskosten wegen ersparter Instandsetzungsarbeiten vermindert hat.
Fundstellen
Haufe-Index 1739588 |
WuM 2001, 613 |
IWR 2002, 71 |
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