Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung und Instandsetzung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen am instandsetzungsbedürftigen Wohngebäude.

 

Orientierungssatz

1. Der Einbau von Aluminiumfensterbänken und neuer Leitungsstränge stellt keine Modernisierungsmaßnahme gemäß MHG § 3 Abs 1 (juris: MietHöReglG) dar.

2. Wurden mit den Modernisierungsmaßnahmen gleichzeitig Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, hat der Vermieter die konkret durchgeführten Maßnahmen zu benennen und die einzelnen Rechnungspositionen darzustellen. Sofern eine strikte Kostentrennung wegen Überschneidung der Bereiche nicht möglich ist, hat der Vermieter zumindest darzulegen und zu erläutern, um welche Quote er die Modernisierungskosten wegen ersparter Instandsetzungsarbeiten vermindert hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734258

WuM 2000, 24

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