Entscheidungsstichwort (Thema)
Lastenverteilungsabrede beim Wohnungsrecht
Orientierungssatz
Wohnungsberechtigter und Grundstückseigentümer könnten über die gesetzliche Lastentragung des BGB § 1093 hinaus eine Lastenverteilungsabrede mit dinglicher Wirkung vereinbaren.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731381 |
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