Entscheidungsstichwort (Thema)

Lastenverteilungsabrede beim Wohnungsrecht

 

Orientierungssatz

Wohnungsberechtigter und Grundstückseigentümer könnten über die gesetzliche Lastentragung des BGB § 1093 hinaus eine Lastenverteilungsabrede mit dinglicher Wirkung vereinbaren.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731381

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