Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Bruchteilsgemeinschaft zur Umgehung der genehmigungspflichtigen Begründung von Wohnungseigentum im Fremdenverkehrsgebiet

 

Orientierungssatz

Hat eine Gemeinde aufgrund BauGB § 22 und einer entsprechenden Landesverordnung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion eine Satzung erlassen, wonach die Begründung von Wohnungseigentum dem Genehmigungsvorbehalt nach BauGB § 22 unterworfen ist, so ist die vertragliche Gestaltung einer "Miteigentümervereinbarung", die im Wege der Begründung einer Bruchteilsgemeinschaft, die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgehoben werden kann, denselben wirtschaftlichen Erfolg erzielen soll wie die Begründung von Wohnungseigentum, als verbotenes Umgehungsgeschäft unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737228

ZfIR 2000, 567

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