Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietrecht: Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels für Betriebskosten
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Widerspricht der vom Vermieter zur Betriebskostenabrechnung festgelegte und in der Vergangenheit vom Mieter unbeanstandete Verteilerschlüssel dem billigen Ermessen, kann seine dem Vermieter vertraglich gestattete Änderung vom Mieter nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit oder den laufenden Abrechnungszeitraum verlangt werden, es sei denn, daß dem Vermieter vor Beginn der Abrechnungsperiode verläßliche Anhaltspunkte für eine sich ergebende grobe Unbilligkeit vorlagen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1739521 |
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