Entscheidungsstichwort (Thema)
Modernisierung eines vermieteten Wohnhauses im Beitrittsgebiet: Abgrenzung von verbotener Eigenmacht und gestatteter Besitzstörung
Orientierungssatz
Es liegt keine verbotene Eigenmacht, sondern eine gesetzlich gestattete Besitzstörung des Mieters eines Wohnhauses im Beitrittsgebiet vor, wenn der Vermieter Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen läßt, um sein Eigentum in einen Zustand zu versetzen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, nämlich 5 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung, allgemein üblich geworden ist (hier: ua Ersatz einer Außentoilette).
Fundstellen
Dokument-Index HI1739479 |
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