Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer mieterseits ungenehmigt auf dem Hausanwesen errichteten Satellitenempfangsanlage bei bestehendem Kabelanschluß

 

Orientierungssatz

1. Ist ein Mehrparteienmietshaus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen, hat ein Wohnungsmieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Gestattung der Aufstellung einer Parabolantenne zum Empfang von Satellitenprogrammen (Anschluß BVerfG, 10. März 1993, 1 BvR 1192/92, NJW 1993, 1252 und BVerfG, 9. Februar 1994, 1 BvR 1687/92, NJW 1994, 1117). Dies gilt auch dann, wenn der Mieter geltend macht, aus beruflichen Gründen ein höheres Informationsbedürfnis als die übrigen Mieter zu haben (hier: Berufsausübung als "Supportmanager" in einem sogenannten "Home-Office" und berufsnotwendiger Empfang englischsprachiger Spartensender zur aktuellen Erlangung von Wirtschafts- und Finanznachrichten).

2. Der Vermieter hat daher einen Anspruch auf Beseitigung einer an einem Holzpfosten unmittelbar vor der Rückfront des Anwesens ohne seine Zustimmung errichteten Satellitenempfangsanlage.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736833

NZM 2000, 960

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