Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Nachholung von Angaben zum Gewerbevorabzug in der Betriebskostenabrechnung im Zahlungsrechtsstreit. Wohnraummiete: Verbindlichkeit von Vermieterangaben beim Vertragsschluß über die Betriebskosten. Wohnraummiete: Schadenersatzanspruch des Mieters wegen zu niedriger Betriebskostenvorauszahlungen
Leitsatz (amtlich)
1. Der Vermieter kann fehlende Angaben in einer Betriebskostenabrechnung über den Vorwegabzug bei gewerblicher Nutzung auch während des Rechtsstreits nachholen, ohne daß die Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung davon berührt wäre.
2. Angaben des Vermieters beim Vertragsschluß über die Höhe der Betriebskosten sind im Zweifel keine verbindliche vertragliche Zusicherung.
3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen bei Vertragsabschluß zu gering angegebener Betriebskostenvorschüsse kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darlegt, daß er eine vergleichbare Wohnung zu einem insgesamt niedrigeren Mietzins gefunden hätte.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737795 |
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