Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen Sanierungsarbeiten
Leitsatz (amtlich)
Der Mieter kann wegen einer Gebrauchsbeeinträchtigung durch Instandsetzungsarbeiten nur dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter einer regelmäßigen Instandsetzungspflicht nicht nachgekommen war oder nachhaltige Verzögerungen der Sanierungsarbeiten verursacht hatte.
Fundstellen
Haufe-Index 1735526 |
IWR 2001, 72 |
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