Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen Sanierungsarbeiten

 

Leitsatz (amtlich)

Der Mieter kann wegen einer Gebrauchsbeeinträchtigung durch Instandsetzungsarbeiten nur dann fristlos kündigen, wenn der Vermieter einer regelmäßigen Instandsetzungspflicht nicht nachgekommen war oder nachhaltige Verzögerungen der Sanierungsarbeiten verursacht hatte.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735526

IWR 2001, 72

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