Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Zahlungsverzug des Mieters bei schuldhaftem Irrtum über die Höhe der Mietminderungsquote

 

Leitsatz (amtlich)

Ein zur Kündigung berechtigender Zahlungsverzug des Mieters liegt auch dann vor, wenn er sich bei einer Minderungsquote verschätzt hat; schuldloser Rechtsirrtum liegt nur dann vor, wenn der Mieter sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Fragen bemüht und nicht das Risiko, daß seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat.

 

Orientierungssatz

Zitierungen: Anschluß BGH, 27. September 1989, VIa ZR 156/88, NJW-RR 1990, 160; vergleiche BVerfG, 15. März 1989, 1 BvR 1428/88, NJW 1989, 1917.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736274

NWB 2005, 4247

IWR 2005, 68

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge