Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzanspruch des Mieters bei auf unzutreffenden Gründen beruhender Eigenbedarfskündigung

 

Orientierungssatz

1. Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Schadensersatzanspruch, wenn die in dem Kündigungsschreiben gemäß BGB § 564b Abs 2 Nr 2 angegebenen Gründe nicht der Wahrheit entsprechen (Anschluß OLG Hamm, 1984-01-31, 4 REMiet 7/83, NJW 1984, 1044).

2. Ein lediglich in der Position des Untermieters befindlicher Eigentümer hat billigenswerte Gründe, in seinem Eigentum wohnen zu können.

3. Eine etwaige "kampflose" Aufgabe der gekündigten Wohnung durch den Mieter ist allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens von Belang. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Mieter verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten; er hat lediglich Anspruch auf eine Wohnung gleichen Wohnwertes, gleicher Qualität und gleicher Ausstattung, so daß darüber hinausgehende Investitionen zur Erlangung einer Wohnung nicht ersetzt verlangt werden können.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731928

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